1) Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, die
zwischen dem Werkbesteller, Käufer oder Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“) und uns
Magdalena Huemer (nachfolgend „Lieferant“) hinsichtlich unserer Waren und/oder Leistungen,
insbesondere Kaufverträge, Werkverträge oder sonstige in Auftrag gegebenen Leistungen
(Inbetriebnahmen, Montagen etc.) abgeschlossen werden. Hiermit wird der Einbeziehung von
eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart. Steht
der Lieferant mit dem Kunden in längerer Geschäftsbeziehung, so gelten diese AGB auch dann, wenn
auf ihre Geltung nicht besonders hingewiesen wird. Die AGB gelten auch für Folgeaufträge, und zwar
auch dann, wenn sie nicht gesondert mündlich oder schriftlich vereinbart werden.
1.2 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken
abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit
zugerechnet werden können. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische
Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in
Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.3 Mitarbeitern unseres Unternehmens ist es untersagt, von diesen Bedingungen abweichende
Zusagen zu machen. Mündliche Vereinbarungen entfalten nur dann Wirksamkeit, wenn sie schriftlich
vom Lieferanten bestätigt werden.
2) Vertragsabschluss im Web-Shop/Fernabsatz
2.1 Die im Online-Shop des Lieferanten enthaltenen Produktbeschreibungen stellen keine
verbindlichen Angebote dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den
Kunden.
2.2 Der Kunde kann das Angebot über das in unserem Online-Shop integrierte OnlineBestellformular
abgeben. Dabei gibt der Kunde, nachdem er die ausgewählten Waren und/oder Leistungen in den
virtuellen Warenkorb gelegt und den elektronischen Bestellprozess durchlaufen hat, durch Klicken
des den Bestellvorgang abschließenden Buttons ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug
auf die im Warenkorb enthaltenen Waren und/oder Leistungen ab. Ferner kann der Kunde das
Angebot auch postalisch, per E-Mail, per Fax, telefonisch gegenüber dem Lieferanten abgeben.
2.3 Der Lieferant kann das Angebot des Kunden innerhalb von fünf Tagen annehmen,
indem er dem Kunden eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Auftragsbestätigung in
Textform (Fax oder E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Auftragsbestätigung beim
Kunden maßgeblich ist, oder indem er dem Kunden die bestellte Ware liefert, wobei insoweit der
Zugang der Ware beim Kunden maßgeblich ist, oder indem er den Kunden nach Abgabe von dessen
Bestellung zur Zahlung auffordert.
Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande,
in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Nimmt der Lieferant das Angebot des
Kunden innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge,
dass der Kunde nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist.
2.4 Wählt der Kunde im Rahmen des Online-Bestellvorgangs „PayPal“ als Zahlungsart aus, erteilt er
durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons zugleich auch einen Zahlungsauftrag
an seinen Zahlungsdienstleister. Für diesen Fall erklärt der Lieferant abweichend von Ziffer 2.3 schon
jetzt die Annahme des Angebots des Kunden in dem Zeitpunkt, in dem der Kunde durch Klicken des
den Bestellvorgang abschließenden Buttons den Zahlungsvorgang auslöst. [Gegebenenfalls streichen]
2.5 Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch
den Kunden zu laufen und endet mit dem Ablauf des fünften Tages, welcher auf die Absendung des
Angebots folgt.
2.6 Bei der Abgabe eines Angebots über das Online-Bestellformular des Lieferanten wird der
Vertragstext vom Lieferant gespeichert und dem Kunden nach Absendung seiner Bestellung nebst
den vorliegenden AGB in Textform (z. B. E-Mail, Fax oder Brief) zugeschickt. Zusätzlich wird der
Vertragstext auf der Internetseite des Lieferanten archiviert und kann vom Kunden über sein
passwortgeschütztes Kundenkonto unter Angabe der entsprechenden Login-Daten kostenlos
abgerufen werden, sofern der Kunde vor Absendung seiner Bestellung ein Kundenkonto im Online-
Shop des Lieferanten angelegt hat.
2.7 Vor verbindlicher Abgabe der Bestellung über das Online-Bestellformular des Lieferanten kann
der Kunde seine Eingaben laufend über die üblichen Bedienerfunktionen korrigieren. Darüber hinaus
werden alle Eingaben vor der verbindlichen Abgabe der Bestellung noch einmal in einem
Bestätigungsfenster angezeigt und können auch dort mittels der üblichen Bedienerfunktionen
korrigiert werden.
2.8 Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.
2.9 Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail und automatisierter
Bestellabwicklung statt. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung
angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Lieferant versandten
E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Kunde bei dem Einsatz von SPAM-Filtern
sicherzustellen, dass alle vom Lieferant oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten
Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.
3) Vertragsabschluss außerhalb des Fernabsatzes/Kostenvoranschläge/Allgemeines zum
Vertragsabschluss
3.1 Mündliche Mitteilungen des Lieferanten – auch auf Anfrage des Kunden – sind freibleibend, und
zwar auch dann, wenn darin Preise, Termine und sonstige technische Spezifikationen mitgeteilt
werden.
3.2 Der Vertragsabschluss kommt mit der an den Kunden übermittelten Auftragsbestätigung des
Lieferanten oder, bei deren Fehlen, mit der Durchführung der Lieferung an den Kunden zustande.
Der Vertrag kommt jedenfalls aber auch ohne Übermittlung einer Auftragsbestätigung zustande,
wenn der Kunde das Angebot des Lieferanten schriftlich annimmt oder die schriftliche
Auftragsvorlage des Lieferanten unterfertigt.
3.3 Weicht die vom Kunden unterfertigte Auftragsbestätigung von seiner Bestellung ab, so gilt im
Zweifel die Auftragsbestätigung, sofern es sich bei dem Kunden nicht um einen Verbraucher handelt.
Gegenüber einem Verbraucher kommt diesfalls kein Vertrag zustande.
3.4 Unsere Kostenvoranschläge sind nur verbindlich, wenn sie speziell für einen Kunden erstellt
wurden und schriftlich abgegeben wurden. Weiters sind alle unsere schriftlichen Kostenvoranschläge
entgeltlich, insbesondere dann, wenn diese vom Kunden gewünschte Detailplanungen umfassen.
Dieses Entgelt wird bei Auftragserteilung von der Auftragssumme in Abzug gebracht. An diese
Kostenvoranschläge sind wir 30 Tage [auch andere Frist möglich wie z.B. 14 Tage oder 2 Monate] ab
Abgabedatum gebunden.
3.5 Angebote und Kostenvoranschläge werden nach bestem Fachwissen erstattet; auf
auftragsspezifische Umstände, die außerhalb der Erkennbarkeit unseres Unternehmens liegen, kann
kein Bedacht genommen werden. Sollte sich bei Auftragsdurchführung die Notwendigkeit weiterer
Arbeiten bzw. Kostenerhöhungen ergeben, so wird unser Unternehmen den Kunden unverzüglich
verständigen. Sollte der Kunde binnen einer Woche keine Entscheidung betreffend die Fortsetzung
der unterbrochenen Arbeiten treffen bzw. die Kostensteigerungen nicht akzeptieren, behält sich
unser Unternehmen vor, die erbrachte Teilleistung in Rechnung zu stellen und vom Vertrag
zurückzutreten.
3.6 Unwesentliche, zumutbare Abweichungen in den Abmessungen und Ausführungen (Farbe und
Struktur), insbesondere bei Nachbestellungen, bleiben – unabhängig von der Art des
Vertragsabschlusses – vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien liegen und
üblich sind. Als sachlich gerechtfertigt gelten insbesondere werkstoffbedingte Veränderungen, z.B.
bei Maßen, Farben, Holz- und Furnierbild, Maserung und Struktur u.ä.
4) Rücktrittsrecht
4.1 Verbrauchern mit Wohnsitz in der EU steht ein Rücktrittsrecht für Verträge zu, wenn
1. der Vertrag bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit des Unternehmers und des Verbrauchers
an einem Ort geschlossen wird, der kein Geschäftsraum des Unternehmers ist, 2. für den der
Verbraucher unter den in Z. 2 genannten Umständen ein Angebot gemacht hat, 3. der in den
Geschäftsräumen des Unternehmers oder durch Fernkommunikationsmittel geschlossen wird,
unmittelbar nachdem der Verbraucher an einem anderen Ort als den Geschäftsräumen des
Unternehmers bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit des Unternehmers oder dessen
Beauftragten und des Verbrauchers persönlich und individuell angesprochen wurde, oder 4. der auf
einem Ausflug geschlossen wird, der von einem Unternehmer oder von dessen Beauftragten in der
Absicht oder mit dem Ergebnis organisiert wurde, dass der Unternehmer für den Verkauf von Waren
oder die Erbringung von Dienstleistungen beim Verbraucher wirbt oder werben lässt und
entsprechende Verträge mit dem Verbraucher abschließt 5. der Vertrag zwischen einem
Unternehmer und einem Verbraucher ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit des Unternehmers
und des Verbrauchers im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder
Dienstleistungssystems geschlossen wird, wobei bis einschließlich des Zustandekommens des
Vertrags ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwendet werden; 6. der Verbraucher seine
Vertragserklärung weder in den vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke dauernd
benützten Räumen noch bei einem von diesem dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten
Stand abgegeben hat oder der Unternehmer oder ein mit ihm zusammenwirkender Dritter den
Verbraucher im Rahmen einer Werbefahrt, einer Ausflugsfahrt oder einer ähnlichen Veranstaltung
oder durch persönliches, individuelles Ansprechen auf der Straße in die vom Unternehmer für seine
geschäftlichen Zwecke benützten Räume gebracht hat und der Vertrag nicht unter Z. 1. – 5. fällt.
Das Rücktrittsrecht nach Z.6. steht dem Verbraucher nicht zu, a. wenn er selbst die geschäftliche
Verbindung mit dem Unternehmer oder dessen Beauftragten zwecks Schließung dieses Vertrages
angebahnt hat, b. wenn dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechungen zwischen den
Beteiligten oder ihren Beauftragten vorangegangen sind oder c. bei Verträgen, bei denen die
beiderseitigen Leistungen sofort zu erbringen sind, wenn sie üblicherweise von Unternehmern
außerhalb ihrer Geschäftsräume geschlossen werden und das vereinbarte Entgelt 25 Euro, oder
wenn das Unternehmen nach seiner Natur nicht in ständigen Geschäftsräumen betrieben wird und
das Entgelt 50 Euro nicht übersteigt d. bei Vertragserklärungen, die der Verbraucher in körperlicher
Abwesenheit des Unternehmers abgegeben hat, es sei denn, dass er dazu vom Unternehmer
gedrängt worden ist.
Der Verbraucher hat kein Rücktrittsrecht bei Fernabsatz- oder außerhalb von Geschäftsräumen
geschlossenen Verträgen gem. Z. 1. – 5. über
a. Dienstleistungen, wenn der Unternehmer – auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens des
Verbrauchers sowie einer Bestätigung des Verbrauchers über dessen Kenntnis vom Verlust des
Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung – noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der
Ausführung der Dienstleistung begonnen hatte und die Dienstleistung sodann vollständig erbracht
wurde, b. Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die
persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
Der Verbraucher hat auch kein Rücktrittsrecht bei Verträgen die außerhalb von Geschäftsräumen
geschlossen werden (Z. 1.- 4.) und bei denen das vom Verbraucher zu zahlende Entgelt den Betrag
von 50 Euro nicht überschreitet.
4.2 Weitere Ausnahmen und nähere Informationen zum Rücktrittsrecht ergeben sich aus unseren
Rücktrittsbelehrungen.
5) Preise und Zahlungsbedingungen
5.1 Sofern sich aus unserer Produktbeschreibung nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den
angegebenen Preisen um Gesamtpreise, die die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Gegebenenfalls
zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten werden in der jeweiligen Produktbeschreibung
gesondert angegeben.
5.2 Grundsätzlich gelten sämtliche Waren als ohne Montage bestellt. Eine in Auftrag gegebene
Montage wird, wenn nichts anderes vereinbart wurde, nach Regiestunden gegen Nachweis
berechnet. Verlangte Mehrarbeit, Überstunden, Nachtstunden und andere betriebliche Mehrkosten
sind nach kollektivvertraglichem oder gesetzlichem Zuschlag separat zu bezahlen. Zu sonstigen
allfälligen Kosten im Zusammenhang mit einer Montage sie Punkt 12 Mitwirkungspflicht
[Gegebenenfalls streichen]
5.3 Bei Lieferungen in Länder außerhalb der Europäischen Union können im Einzelfall weitere Kosten
anfallen, die wir nicht zu vertreten haben und die vom Kunden zu tragen sind. Hierzu zählen
beispielsweise Kosten für die Geldübermittlung durch Kreditinstitute (z.B. Überweisungsgebühren,
Wechselkursgebühren) oder einfuhrrechtliche Abgaben bzw. Steuern (z.B. Zölle). Solche Kosten
können in Bezug auf die Geldübermittlung auch dann anfallen, wenn die Lieferung nicht in ein Land
außerhalb der Europäischen Union erfolgt, der Kunde die Zahlung aber von einem Land außerhalb
der Europäischen Union aus vornimmt.
5.4 Dem Kunden stehen für Bestellungen im Fernabsatz verschiedene Zahlungsmöglichkeiten zur
Verfügung, die in unserem Online-Shop angegeben werden.
5.5 Ist Vorauskasse bei Kauf über den Online-Shop vereinbart, ist die Zahlung sofort nach
Vertragsabschluss fällig. [Gegebenenfalls adaptieren]
5.6 Bei Auswahl der Zahlungsart „PayPal“ erfolgt die Zahlungsabwicklung über den
Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449
Luxembourg unter Geltung der PayPal-Nutzungsbedingungen, einsehbar unter
https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragreement-full. [Gegebenenfalls streichen]
5.7 Bei Auswahl der Zahlungsart Rechnungskauf wird der Kaufpreis fällig, nachdem die Ware geliefert
und in Rechnung gestellt wurde. In diesem Fall ist der Kaufpreis innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen ab
Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Lieferant behält
sich vor, die Zahlungsart Rechnungskauf nur bis zu einem bestimmten Bestellvolumen anzubieten
und diese Zahlungsart bei Überschreitung des angegebenen Bestellvolumens abzulehnen. In diesem
Fall wird der Lieferant den Kunden in seinen Zahlungsinformationen im Online-Shop auf eine
entsprechende Zahlungsbeschränkung hinweisen.
5.8 Bei Vertragsabschlüssen, die nicht über den Online-Shop abgeschlossen wurden, sind – sofern
nichts anderes vereinbart ist – 30% der Auftragssumme bei Erhalt der Auftragsbestätigung fällig; eine
allfällig zugesagte Lieferfrist beginnt erst mit dem Auszahlungstag zu laufen. Weitere 30 % der
Auftragssumme sind bei Anlieferung fällig. Falls der Kunde dieser Pflicht nicht nachkommt, ist der
Lieferant berechtigt, die Anlieferung zurückzuhalten. Der Rest ist fällig bei Fertigstellung und
Rechnungslegung. Gelegte Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen fällig.
5.9 Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Verzuges die zur zweckentsprechenden
Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen, soweit diese in einem
angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen sowie Verzugszinsen in Höhe von 9 %
p.a. zu bezahlen. Die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmer bleiben davon unberührt.
5.10 Kommt der Kunde seinen Zahlungen nicht nach, stellt er seine Zahlungen ein oder wird über
sein Vermögen der Konkurs oder Ausgleich eröffnet, so wird die gesamte Restschuld fällig. Bei
Verbrauchergeschäften gilt dies nur, wenn der Lieferant selbst seine Leistungen bereits erbracht hat,
zumindest eine rückständige Leistung des Kunden seit mindestens sechs Wochen fällig ist sowie der
Lieferant den Kunden unter Androhung des Terminverlustes und unter Setzung einer Nachfrist von
mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt hat.
6) Reparaturen
6.1 Der Lieferant hat den Kunden auf die Unwirtschaftlichkeit einer Reparatur dann aufmerksam zu
machen, wenn der Kunde nicht ausdrücklich auf Wiederherstellung um jeden Preis besteht. Erweist
sich erst im Zuge der Durchführung der Reparatur und ohne dass dies dem Lieferanten aufgrund
dessen Fachwissens bei Vertragsabschluss erkennbar war, dass die Sache zur Wiederherstellung
ungeeignet ist, so hat der Lieferant dies dem Kunden unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde hat in
diesem Fall die bis dahin aufgelaufenen Kosten bzw. wenn er darauf besteht und dies technisch noch
möglich ist, die Kosten für den Zusammenbau zerlegter Sachen zu bezahlen. [Gegebenenfalls
streichen]
7) Liefer- und Versandbedingungen
7.1 Die Lieferung von Waren erfolgt auf dem Versandweg an die vom Kunden angegebene
Lieferanschrift, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei der Abwicklung der Transaktion ist die in der
Bestellabwicklung des Lieferanten angegebene Lieferanschrift maßgeblich. Abweichend hiervon ist
bei Auswahl der Zahlungsart PayPal die vom Kunden zum Zeitpunkt der Bezahlung bei PayPal
hinterlegte Lieferanschrift maßgeblich.
7.2 Sendet das Transportunternehmen die versandte Ware an den Lieferant zurück, da eine
Zustellung beim Kunden nicht möglich war, trägt der Kunde die Kosten für den erfolglosen Versand.
Dies gilt nicht, wenn der Kunde sein Rücktrittsrecht wirksam ausübt, wenn er den Umstand, der zur
Unmöglichkeit der Zustellung geführt hat, nicht zu vertreten hat oder wenn er vorübergehend an der
Annahme der angebotenen Leistung verhindert war, es sei denn, dass der Lieferant ihm die Leistung
eine angemessene Zeit vorher angekündigt hatte.
7.3 Handelt der Kunde als Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen
Verschlechterung der verkauften Ware auf den Kunden über, sobald der Lieferant die Sache dem
Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder
Anstalt ausgeliefert hat. Handelt der Kunde als Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen
Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware grundsätzlich erst mit
Übergabe der Ware an den Kunden oder eine empfangsberechtigte Person über. Abweichend
hiervon geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der
verkauften Ware auch bei Verbrauchern bereits auf den Kunden über, sobald der Lieferant die Sache
dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person
oder Anstalt ausgeliefert hat, wenn der Kunde den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur
Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt mit der Ausführung beauftragt und der
Lieferant dem Kunden diese Person oder Anstalt zuvor nicht benannt hat.
7.4 Bei Selbstabholung informiert der Lieferant den Kunden zunächst per E-Mail darüber, dass die
von ihm bestellte Ware zur Abholung bereit steht. Nach Erhalt dieser E-Mail kann der Kunde die
Ware nach Absprache mit dem Lieferant am Sitz des Lieferanten abholen. In diesem Fall werden
keine Versandkosten berechnet.
8) Eigentumsvorbehalt
8.1 Gegenüber Verbrauchern behält sich der Lieferant bis zur vollständigen Bezahlung des
geschuldeten Kaufpreises das Eigentum an der gelieferten Ware vor.
8.2 Gegenüber Unternehmern behält sich der Lieferant bis zur vollständigen Begleichung aller
Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung das Eigentum an der gelieferten Ware vor.
8.3 Handelt der Kunde als Unternehmer, so ist er zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im
ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb berechtigt. Sämtliche hieraus entstehenden Forderungen gegen
Dritte tritt der Kunde in Höhe des jeweiligen Rechnungswertes (einschließlich Umsatzsteuer) im
Voraus an den Lieferant ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne
oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderungen
auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Lieferanten, die Forderungen selbst
einzuziehen, bleibt davon unberührt. Der Lieferant wird jedoch die Forderungen nicht einziehen,
solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen dem Lieferant gegenüber nachkommt, nicht in
Zahlungsverzug gerät und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist.
9) Gewährleistung
Bei Vorliegen von Mängeln gelten die Vorschriften der gesetzlichen Gewährleistung. Hiervon
abweichend gilt:
9.1 Für Unternehmer a. begründet ein unwesentlicher Mangel grundsätzlich keine
Gewährleistungsansprüche; b. hat der Lieferant die Wahl der Art der Behebung; c. beginnt die
Verjährung nicht erneut, wenn im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt.
9.2 Handelt der Kunde als Verbraucher, so wird er gebeten, angelieferte Waren mit offensichtlichen
Transportschäden bei dem Zusteller zu reklamieren und den Lieferant hiervon in Kenntnis zu setzen.
Kommt der Kunde dem nicht nach, hat dies keinerlei Auswirkungen auf seine gesetzlichen oder
vertraglichen Gewährleistungsansprüche.
9.3 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass seinerseits möglicherweise Wartungsarbeiten
durchzuführen sind, insbesondere Beschläge und gängige Bauteile sind zu kontrollieren und evtl. zu
ölen oder zu fetten, Abdichtungsfugen sind regelmäßig zu kontrollieren, Außenanstriche (z.B.
Fenster) sind jeweils nach Lack- oder Lasurart und Witterungseinfluss nachzubehandeln. Diese
Arbeiten gehören nicht zum Auftragsumfang, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart.
Unterlassene Wartungsarbeiten können die Lebensdauer und Funktionstüchtigkeit der Bauteile
beeinträchtigen, ohne dass hierdurch Mängelansprüche gegen den Auftragnehmer entstehen.
[Gegebenenfalls streichen]
9.4 Durch den fachgerechten Einbau moderner Fenster und Außentüren wird die energetische
Qualität des Gebäudes verbessert und die Gebäudehülle dichter. Um die Raumluftqualität zu
erhalten und der Schimmelpilzbildung vorzubeugen, sind zusätzliche Anforderungen an die Be- und
Entlüftung des Gebäudes nach Ö-Norm zu erfüllen. Ein insoweit eventuell notwendiges
Lüftungskonzept, ist eine planerische Aufgabe, die nicht Gegenstand des Auftrages an unser
Unternehmen ist. Diese Aufgabe ist in jedem Fall vom Auftraggeber/Kunden zu veranlassen.
Während der Heizperiode ist auf ausreichende Luftfeuchtigkeit zu achten, da ansonsten überhöhte
Fugen- und Schadensbildung droht. Mangelnde Wartung oder Erhaltung durch den Kunden führt zum
Wegfall der Gewährleistungsansprüche. [Gegebenenfalls adaptieren]
10) Haftung
Der Lieferant haftet dem Kunden aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch
deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:
10.1. Der Lieferant haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit.
10.2. Verletzt der Lieferant fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den
vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer
unbeschränkt gehaftet wird.
10.3. Im Übrigen ist eine Haftung des Lieferanten ausgeschlossen.
10.4. Werden vom Kunden Pläne beigestellt oder Maßangaben gemacht, so haftet er für deren
Richtigkeit, sofern nicht ihre Unrichtigkeit offenkundig ist oder sofern nicht Naturmaß vereinbart
worden ist. Erweist sich eine ein Plan, eine Maßangabe oder Anweisung des Kunden als unrichtig, so
hat der Lieferant den Kunden davon sofort zu verständigen und ihn um entsprechende Weisung
innerhalb angemessener Frist zu ersuchen. Die bis dahin aufgelaufenen Kosten treffen den Kunden.
Langt die Weisung nicht in angemessener Frist ein, so treffen den Kunden die Verzugsfolgen.
11) Schadloshaltung bei Verletzung von Drittrechten
11.1 Schuldet der Lieferant nach dem Inhalt des Vertrages neben der Warenlieferung auch die
Verarbeitung der Ware nach bestimmten Vorgaben des Kunden, hat der Kunde sicherzustellen, dass
die dem Lieferanten von ihm zum Zwecke der Verarbeitung überlassenen Inhalte nicht die Rechte
Dritter (z. B. Urheberrechte oder Markenrechte) verletzen. Der Kunde stellt den Lieferant von
Ansprüchen Dritter frei, die diese im Zusammenhang mit einer Verletzung ihrer Rechte durch die
vertragsgemäße Nutzung der Inhalte des Kunden durch den Lieferant diesem gegenüber geltend
machen können. Der Kunde übernimmt hierbei auch die angemessenen Kosten der notwendigen
Rechtsverteidigung einschließlich aller Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Dies gilt
nicht, wenn die Rechtsverletzung vom Kunden nicht zu vertreten ist. Der Kunde ist verpflichtet, dem
Lieferant im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig
alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung
erforderlich sind.
12) Mitwirkungspflicht
12.1 Erforderliche Bewilligungen Dritter, Meldungen an Behörden, Einholung von Genehmigungen
hat der Kunde (Auftraggeber) fristgerecht und eigenverantwortlich sowie auf seine Kosten zu
veranlassen. Weiters hat der Kunde zu überprüfen, ob die zu liefernde Ware oder durchzuführende
Leistung konform mit den jeweils anzuwendenden rechtlichen Bestimmungen geht.
12.2 Unterbleibt eine entsprechende Überprüfung bzw. die Einholung von erforderlichen
Bewilligungen durch den Kunden, so haftet der Lieferant nicht für die sich daraus ergebende Schäden
oder Verzögerungen in der Ausführung und ist überdies berechtigt, die aus der durch den Kunden
verschuldeten Verzögerung entstehende Zusatzaufwendungen und -kosten bei diesem einzufordern.
Sofern der Kunde Verbraucher ist, bleibt die Anwendbarkeit der Bestimmung des § 1168a ABGB
davon unberührt.
12.3 Der Kunde hat im Fall beauftragter Montage dafür Sorge zu tragen, dass am vereinbarten Liefer-
bzw. Montagetag die jeweilige Montagestelle zugänglich, frei von allen Hindernissen und fertig für
den Einbau des verkauften Produktes ist, widrigenfalls der Lieferant berechtigt ist, allfällig anfallende
Zusatzaufwendungen und -kosten vom Kunden zu fordern. [Gegebenenfalls streichen]
12.4 Beim Anliefern der Ware wird vorausgesetzt, dass das Fahrzeug unmittelbar an das Gebäude
fahren und entladen kann. Mehrkosten, die durch weitere Transportwege oder wegen erschwerter
Anfuhr vom Fahrzeug zum Gebäude verursacht werden, werden gesondert berechnet. Für
Transporte über das 2. Stockwerk hinaus sind mechanische Transportmittel vom Auftraggeber
bereitzustellen. Treppen müssen passierbar sein. Wird die Ausführung der Arbeiten des Lieferanten
oder der von ihm beauftragten Personen durch Umstände behindert, die der Kunde zu vertreten hat,
so werden die entsprechenden Kosten (z. B. Arbeitszeit und Fahrtgeld) in Rechnung gestellt.
[Gegebenenfalls streichen]
12.5 Eventuell ergänzend erforderliche Maurer-, Zimmerer-, Schmiede-, Elektriker- und
Malerarbeiten sind vom Kunden grundsätzlich in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten
auszuführen. Der Tischler ist nicht berechtigt Arbeiten, die über seinen Gewerberechtsumfang
hinausgehen auszuführen. Sollten diese allfälligen Zusatzarbeiten zum vereinbarten Liefer- bzw.
Leistungstermin nicht so fertig gestellt sein, dass der Lieferant umgehend mit der Montage beginnen
kann, ist er berechtigt, allfällig anfallende Zusatzaufwendungen und -kosten beim Kunden
einzufordern. [Gegebenenfalls streichen]
12.6 Bei notwendigen Verankerungen an Wänden und Decken hat der Kunde dafür Sorge zu tragen,
dass die Untergründe zum Anbohren bzw. Befestigen geeignet sind, widrigenfalls entfällt unsere
Haftung für sich daraus ergebende Schäden vollständig. [Gegebenenfalls streichen]
12.7 Das Vertragen und Versetzen von Tür- und Fensterstöcken u.ä., eventuelle Maurerarbeiten,
allenfalls erforderliche Gerüste sind vom Kunden bei- bzw. aufzustellen, wenn sie nicht ausdrücklich
als im Preis eingeschlossen angeführt werden. Ebenso ist der erforderliche Licht- und Kraftstrom vom
Kunden beizustellen. [Gegebenenfalls streichen]
12.8 Der Kunde ist – allenfalls auch unter Hinzuziehung eines dazu bevollmächtigten Dritten –
verpflichtet, nach vertragsgemäßer Lieferung bzw. Leistung diese durch Unterfertigung eines
Arbeitsblattes zu bestätigen. Sofern der Kunde nicht Verbraucher ist, bestätigt er dadurch die
mängelfreie Vertragserfüllung.
13) Anwendbares Recht/Gerichtsstand
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Republik Österreich unter
Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der
gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher
seinen Wohnsitz hat, entzogen wird.
Ist der Kunde Unternehmer im Sinne der Ziffer 1.2, so wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Ort
des Geschäftssitzes des Lieferanten vereinbart. Sowohl für Klagen des Unternehmers gegen den
Verbraucher als auch für Klagen des Verbrauchers gegen den Unternehmer befindet sich der
Gerichtsstand am Wohnsitz des Verbrauchers, wenn der Verbraucher seinen Wohnsitz in der EU,
aber nicht in Österreich hat. Hat der Verbraucher in Österreich seinen Wohnsitz oder seinen
gewöhnlichen Aufenthalt, so kann er nur bei jenem Gericht geklagt werden, in dessen Sprengel der
Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt liegt; Der Unternehmer kann diesfalls vom Kunden nur an
seinem Geschäftssitz geklagt werden, sofern gesetzlich nicht ein anderer Gerichtsstand gegeben ist.